Datenschutz
Der Datenschutz und die IT-Sicherheit gewinnen vor dem Hintergrund der aktuellen Affären um Datenabgleiche, Mitarbeiterüberwachungen, Datenpannen sowie Datenverlusten immer mehr an Bedeutung. Sie entwickeln sich zunehmend zu wichtigen Themen für Unternehmen. Die Bürger sind sensibilisiert und erwarten einen sorgsamen Umgang mit Ihren Daten. Auch in Unternehmen gerät der mögliche Datenverlust immer mehr in den Fokus der Geschäftsleitung, da hier Unternehmenswerte und somit die Leistungsfähigkeit der Unternehmen massiv in Gefahr geraten.
» Was bedeutet Datenschutz?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt den Unternehmen Regeln im Umgang mit personenbezogenen Daten vor. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mitunter auch triviale Informationen, die einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. Darunter fallen bspw. Name, Vorname, private und dienstliche Kontaktdaten, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand. Auf den meisten PC’s werden zumindest ein Teil dieser Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder Interessenten gespeichert.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist nur zulässig, wenn hierzu eine gesetzliche Erlaubnis oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. Er ist zu bestellen, wenn mehr als 9 Personen ständig mit der EDV-gestützten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Der gesetzlichen Vorgabe kann durch die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder der Vergabe der Aufgabe an einen externen Dienstleister entsprochen werden. Voraussetzung für eine wirksame Bestellung ist, dass die Person die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann.
» Bundesdatenschutzgesetz
Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes:





