Sachverständigenwesen
Wie kann ein Sachverständiger helfen?
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine Sache bewertet,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll .
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.
Die Sachverständigen des Handwerks übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu
- erbrachten handwerklichen Leistungen
- noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.
- Darüber hinaus kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung genommen werden.
» Weitere Informationen zu den öffentlich bestellten Sachverständigen im Handwerk.
» Die Suche nach Sachverständigen
» Bundesweite Suche nach öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks.
Wenn Sie nur in einem Kammerbezirk unseres Verbandsgebietes recherchieren wollen:
Hessen
- » Sachverständige der HWK Rhein-Main
- » Sachverständige der HWK Wiesbaden (» Liste als pdf-Datei)
- » Sachverständige der HWK Kassel
Rheinland-Pfalz





