Sachverständigenwesen

 

Wie kann ein Sachverständiger helfen?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
  • eine Sache bewertet,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll .

Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

Die Sachverständigen des Handwerks übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.

Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu

  • erbrachten handwerklichen Leistungen
  • noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.
  • Darüber hinaus kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung genommen werden.

» Weitere Informationen zu den öffentlich bestellten Sachverständigen im Handwerk.

 







Neues

Entwurf Neubau FEHR-Geschäftsstelle
Ratgeber Energiesparen CO2

Login

Geben Sie Ihre Logindaten ein

Bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein welches Sie bei der Registrierung erhalten haben. Danke!


Benutzername
Passwort

Dauerhaft angemeldet bleiben? 


Hinweis für hessische Betriebe!

Der Benutzername (Login) der hessischen Betriebe beginnt mit einem kleinen "h".

Kontakt

Kontaktdaten
Kontakt

Fachverband Elektro- und Informationstechnik
Hessen/Rheinland-Pfalz (FEHR)

Geschäftsstelle Frankfurt:
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 79 40 04 - 0
Telefax: 069 / 79 40 04 - 10
E-Mail: » info(at)liv-fehr.de 

Geschäftsstelle Mainz:
Hausadresse:
Robert-Koch-Straße 43
55129 Mainz-Hechtsheim

Postanschrift:
Postfach 10 01 64
55132 Mainz

E-Mail: » info(at)liv-fehr.de