TREI-Sachkundenachweis
Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz.
Auf Grund der Novellierung der Handwerksordnung vom 1.1.2004 ist ein erweiterter Personenkreis dem Meister handwerksrechtlich gleichgestellt worden. Trotz handwerksrechtlicher Gleichstellung ist insbesondere im Elektrotechniker-Handwerk nicht in jedem Fall davon auszugehen, dass auch immer alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind.
Um Anschlussarbeiten an das öffentliche Stromnetz durchführen zu können, ist eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) erforderlich. Eine Eintragung kann nur dann erfolgen, wenn ein vom ZVEH und VDN (Verband der Netzbetreiber - VDN - e. V. beim VDEW) festgelegtes Mindestqualifikationsprofil erfüllt wird.
Kann dieses Mindestqualifikationsprofil nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, muss ein Sachkundenachweis abgelegt werden. Zum Zwecke der Vorbereitung auf den Sachkundenachweis werden Vorbereitungslehrgänge angeboten.
Die Verfahrensordnung "Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederpannungsnetz" des Landes-Installateur-Ausschuss Hessen / Rheinland-Pfalz
finden Sie » hier.
Autorisierte Schulungsstätten, die Vorbereitungslehrgänge durchführen, finden Sie » hier.
Bei Fragen zum Thema Sachkundenachweis / Prüfungstermine ist Ihr
Anpsprechpartner beim FEHR:
Dipl.-Ing. (DH) Stefan Petri
Tel.: 069 / 79 40 04-31
E-Mail: » s.petri(at)liv-fehr.de





