Unternehmermodell
Das Unternehmermodell - sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung von Kleinbetrieben
In Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten kann der Unternehmer das Unternehmermodell als Alternative zur aufwändigeren Regelbetreuung wählen.
Hierzu wird der Unternehmer speziell in diesem Bereich weitergebildet, um diese Aufgaben wahrnemen zu können.
FEHR-Ansprechpartner für Fragen der Arbeitssicherheit:
- Werner Bonin (Tel. 06131/95915-20, Fax: -20, Mail: » w.bonin(at)liv-fehr.de)
FEHR-Ansprechpartnerin für die Seminare zum Unternehmermodell:
- Eveline Kubank (Tel. 06131/95915-12, Fax: -20, Mail: » e.kubank(at)liv-fehr.de)
» Datenblätter zur Anmeldung
Nachfolgend finden Sie die Datenblätter zum Unternehmermodell Seminar als PDF Vorlage.
Diese sind bei der Anmeldung vollständig auszufüllen und bei der MBE GmbH einzureichen (FAX: 06131/9591510).
Anmeldung / Platzreservierung
Melden Sie sich am besten online über unser » Seminarbuchungssystem an. Hierdurch wird Ihnen ein Platz reserviert. Nach erfolgreicher Reservierung senden Sie uns bitte das entsprechende Datenblatt ausgefüllt zur vollständigen Anmeldung zu.
» Aufbauseminar Elektroinstallation
» Aufbauseminar Elektromaschinenbau
» Wichtige Infos der BG
Die Infos der BG sind » hier zu finden.
Unter anderem möchten wir auf folgende Informationen hinweisen:
» Broschüre zum Unternehmermodell
» Information zur betriebsärztlichen / arbeitsmedizinischen Betreuung von Kleinbetrieben
» Formular zur Pflichtenübertragung
» Worum geht es im Unternehmermodell?
Es geht um die entscheidenden Voraussetzungen für den Erfolg Ihres Unternehmens: Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Ziel des Unternehmermodells ist es, die Gesundheit und damit Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten bzw. zu fördern. Gerade kleine Unternehmen sind von unfall- oder krankheitsbedingtem Arbeitsausfall besonders stark betroffen. Fehlende Mitarbeiter können nur schwer ersetzt werden.
In den meisten industrialisierten Ländern liegt die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beim Unternehmer. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, auch zusammenfassend als Arbeitsschutz bezeichnet, erfordert angesichts der heutigen hoch technisierten Arbeitswelt das Wissen von Fachleuten.
In allen Staaten der europäischen Union ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich in Sachen Arbeitsschutz durch Fachleute beraten zu lassen. Das sind insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (auch: Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte. Sie sind die Unternehmensberater für Arbeitsschutz.
Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte sollen mit ihrer fachlichen Qualifikation den Unternehmer beraten und ihm helfen, seiner Verantwortung in der richtigen Weise nachzukommen. Sie sind aber keine Kontrolleure oder der verlängerte Arm der Behörde! Sie können weder dem Unternehmer noch den Beschäftigten Weisungen erteilen!
In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten, die so genannte „sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung“. Diese Vorgabe besteht unabhängig von der Betriebsgröße, soweit mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. In Großbetrieben sind Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte seit vielen Jahren anerkannte und unentbehrliche Helfer für Führungskräfte und Mitarbeiter.
Wichtig: Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ist keine sicherheitstechnische Betreuung!
Kleinbetrieb – spezielle Voraussetzungen, spezielle Lösungen
Im Kleinbetrieb ist die Ausgangslage im Vergleich zum Großbetrieb grundverschieden: der Unternehmer ist meist unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden, sie oder er kümmert sich um vieles persönlich.
Spezialistenrat muss – sobald nötig – extern eingeholt werden. Diese Voraussetzungen berücksichtigt das Unternehmermodell.
» Für welche Betriebe ist das Unternehmermodell geeignet?
Das Unternehmermodell richtet sich an alle Betriebe mit mindestens einem und bis zu 50 Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte werden dabei wie Vollzeitbeschäftigte angerechnet.
Kein Handlungsbedarf besteht für Betriebe ohne Arbeitnehmer.
Betriebe mit durchschnittlich mehr als 50 Beschäftigten müssen ohne Ausnahme die Regelbetreuung nachweisen.
» Vorteile des Unternehmermodells
Der Betrieb hat konkrete Vorteile, wenn er sich für das Unternehmermodell entscheidet:
- Gezielte, praxisbezogene Information des Unternehmers zum Arbeitsschutz
- Kostenlose branchenbezogene Handlungs- und Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaft für den Arbeitsschutz im eigenen Betrieb
- Einsatz von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend dem konkreten Bedarf des Betriebes
- Optimierung der eigenen Betriebsführung
- Rechtssicherheit
Die zahlreichen Teilnehmer am Unternehmermodell bestätigen in überwältigender Mehrheit die positiven Erfahrungen. Allein im Zuständigkeitsbereich der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse haben bereits über 40.000 Unternehmer an Seminaren zum Unternehmermodell teilgenommen.
Das Unternehmermodell hilft dem Unternehmer, seinen Betrieb im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu organisieren und damit seinen rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Dabei werden die Besonderheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt.
Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt eine besondere Bedeutung zu. Der Unternehmer arbeitet häufig selbst in seinem Betrieb mit oder ist zumindest unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden, dass für ihn die betrieblichen Gegebenheiten noch überschaubar sind.
Unternehmermodell heißt: unternehmerische Eigenverantwortung ernst nehmen!
Die Einzelheiten des Unternehmermodells sind in der Anlage 3 zur Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) festgelegt.
» Was muss der Unternehmer im Rahmen des Unternehmermodells tun?
Das Unternehmermodell besteht aus folgenden Elementen:
- Einmalige Teilnahme des Unternehmers an bestimmten Seminaren oder Fernlehrgang (s. unten: Seminarform für Betriebe der Gewerbezweige Textil, Bekleidung, Schuhe, Wäscherei und Reinigung)
- Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer im eigenen Betrieb (im Bedarfsfall mit externer Unterstützung)
- Regelmäßige Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungen (z. B. alle 3 Jahre in Gruppe II)
- Bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen
Entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des Unternehmermodells ist, dass der Unternehmer persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen über Arbeitsschutz teilnimmt.
Der Unternehmer soll dadurch in die Lage versetzt werden, seinen Bedarf für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung selbst zu erkennen und demgemäß eine bedarfsgerechte Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Anspruch zu nehmen Bedarfsgerechte Betreuung.
» Inhalt der Seminare
In den Seminaren werden u.a. die folgenden Themen behandelt:
Branchenübergreifend:
- Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz
- Wirtschaftliche Aspekte des Arbeitsschutzes
- Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Mitarbeiter im Arbeitsschutz führen
- Dienstleistungsangebote der Berufsgenossenschaft
Branchenspezifisch:
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Branchenspezifische Gefährdungen
- Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren
- betriebsärztliche Betreuung
Die Seminare zum Unternehmermodell sind keine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft oder zum Betriebsarzt. Vielmehr wird der Unternehmer in die Lage versetzt, den Arbeitsschutz in seinem Betrieb zu organisieren, Gefährdungspotentiale zu erkennen und selbständig Lösungen zu entwickeln sowie Beratungsbedarf zu ermitteln und bedarfsgerecht abzurufen.
» Welche Alternative gibt es für Kleinbetriebe zum Unternehmermodell?
Diejenigen Kleinbetriebe, die nicht am Unternehmermodell teilnehmen, müssen die Regelbetreuung nachweisen.
Mehr Informationen gibt es » hier.





