Verjährung

 

Achtung Verjährung droht: Sichern Sie Ihre Forderungen!


3 Jahre: Ansprüche des täglichen Lebens

  •     Kaufpreis
  •     Mietzahlung
  •     Werklohn
  •     Zinsansprüche


Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erhielt.

30 Jahre:

Beträgt die Frist bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten, Familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (titulierten Ansprüchen), Ansprüchen aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden, Ansprüchen, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind.

Die Frist beginnt taggenau ab Anspruchsentstehung.

Weitere Verjährungsfristen können Sie den Informationen unseres Partners » Creditreform entnehmen.

» Merkblatt Creditreform







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