Verzugszinsen
Verzugszinsen für Forderungen
Für Zahlungen, die in Verzug sind, können Verzugszinsen berechnet werden. Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sieht das Gesetz (BGB § 288) folgende Verzugszinsen vor:
- für Verbrauchergeschäfte 5% über dem Basiszinssatz
- für Handelsgeschäfte 8% über dem Basiszinssatz
Sollten höhere Zinsaufwendungen nachweisbar sein (z.B. durch Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredites) können auch diese höheren Zinsen ebenso wie ein weiterer Schaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.
Der relevante Basiszinssatz wird von der Bundesbank jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres veröffentlicht (BGB § 247).
» Zinsrechner
Unter » basiszinsatz.info finden interessierte Betriebe eine Listung der gesetzlichen Verzugszinsen der letzten Jahre.
Ebenso wird dort ein Zinsrechner angeboten, der für eine bestimmte Forderung die Verzugszinsen über den Verzugszeitraum berechnet.
» Informationen der Bundesbank
Eine Zeitreihe für den Basiszinssatz, sowie die gesammelten Pressemeldungen, mit denen der Basiszinssatz jeweils halbjährlich zum 1.1. und 1.7. im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, finden Sie hier:
» Informationen zum Basiszinssatz (Bundesbank)





