Sachverständigenwesen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer.

Im elektro- und informationstechnischen Handwerk arbeitet der FEHR in seinem Verbandsgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz beim Verfahren der Prüfung der besonderen Sachkunde mit den jeweiligen Handwerkskammern zusammen.