Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer.
Im elektro- und informationstechnischen Handwerk arbeitet der FEHR in seinem Verbandsgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz beim Verfahren der Prüfung der besonderen Sachkunde mit den jeweiligen Handwerkskammern zusammen.