Das Verfahren zum Erlangung des TREI-Sachkundenachweises ist in der TREI-Verfahrensordnung beschrieben.
Zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis bieten verschiedene akkreditierte Bildungszentren Vorbereitungskurse an.
Wenn Sie sich für einen TREI-Vorbereitungskurs interessieren und anmelden möchten, müssen Sie sich direkt an die jeweiligen regionalen Ansprechpartner der Bildungszentren wenden:
Bundesweite Komplettübersicht aller autorisierten Bildungsstätten für den TREI-Sachkundenachweis
TREI-Prüfungstermine:
Die Prüfungstermine zum TREI Sachkundenachweis finden Sie unter "Aktuelles" > "Termine"
Link zur Terminübersicht mit den Prüfungsterminen
Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis:
Sollten Sie Interesse an einem Vorbereitungskurs zum TREI-Sachkundenachweis haben, müssen Sie sich direkt an die Ansprechpartner der Bildungsstätten wenden (PDF-Kontaktliste oben).
Wenn Sie keinen Vorbereitungskurs besuchen möchten, sondern sich nur direkt zum TREI-Sachkundenachweis (der Prüfung) anmelden möchten, können Sie uns kontaktieren.
Für die Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis (der Prüfung) benötigen wir:
1. Den vollständig ausgefüllten Anmeldevordruck (Seite 6 in der Verfahrensordnung).
2. Den Nachweis der Volleintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk auf Ihren Namen.
Alternativ einen Beleg Ihrer beruflichen Qualifikation, der zweifelsfrei zur Volleintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk befähigt.
Für die An- bzw. Abmeldung zum TREI-Sachkundenachweis (der Prüfung) gelten folgende Bedingungen:
Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr für den TREI-Sachkundenachweis beträgt aktuell 450,00 € zzgl. USt. (535,50 € inkl. USt.).
Diese Prüfungsgebühr wird von uns als geschäftsführende Stelle der TREI-Prüfungskommission (MBE GmbH, Berta-Cramer-Ring 32, 65205 Wiesbaden-Delkenheim) in Rechnung gestellt. Die Prüfungsgebühr ist für Erst- und Wiederholungsprüfungen gleich.
Vorbereitungskurs:
Die Kosten für die Vorbereitungskurse zum TREI-Sachkundenachweis werden von jeder autorisierten Bildungsstätte selbst kalkuliert.
Sie können sich folglich voneinander unterscheiden. Die Kosten für den Vorbereitungskurs werden von der jeweiligen autorisierten Bildungsstätte in Rechnung gestellt, bei der Sie den Kurs buchen.
Der TREI-Sachkundenachweis dient der Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom beim Netzbetreiber am jeweiligen Unternehmenssitz.
Er baut auf der Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk auf.
Rechtsgrundlage ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der dortige §13 Absatz (2).
Um zum TREI-Sachkundenachweis zugelassen zu werden, müssen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk erfüllt sein!
Bei der Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis ist ein entsprechender Beleg mit einzureichen:
oder
Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.
Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.
Es gibt eine unzählige Menge an Studienabschlüssen. Im technischen Bereich früher beispielweise zum Diplom-Ingenieur, seit einigen Jahren zum Bachelor oder Master. Je nach Studienrichtung kann der Umfang an elektrotechnischen Inhalten deutlich variieren.
Aus diesem Grund ist bei Studienabschlüssen vor der Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis das Erfüllen der Eintragungsvoraussetzungen für das Elektrotechniker-Handwerk zu prüfen.
Rechtsgrundlage für die Eintragung von Ingenieuren, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik in die Handwerksrolle ist §7 Absatz (2) der Handwerksordnung (HWO).
Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.
Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.
Bei Studienabschlüssen im Bereich der reinen Elektrotechnik ist dies im Regelfall eine Formalie / reine Papierprüfung.
Es gibt eine große Menge an industriellen Abschlüssen. Im technischen Bereich beispielweise zum Industriemeister oder zum staatlich geprüften Techniker. Je nach Studienrichtung kann der Umfang an elektrotechnischen Inhalten deutlich variieren.
Aus diesem Grund ist bei industriellen Abschlüssen vor der Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis das Erfüllen der Eintragungsvoraussetzungen für das Elektrotechniker-Handwerk zu prüfen.
Rechtsgrundlage für die Eintragung von Ingenieuren, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik in die Handwerksrolle ist §7 Absatz (2) der Handwerksordnung (HWO).
Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.
Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.
Bei industriellen Abschlüssen im Bereich der reinen Elektrotechnik (Industriemeister Elektrotechnik, staatlich geprüfter Techniker im Bereich Elektrotechnik) ist dies im Regelfall eine Formalie / reine Papierprüfung.
Eine Teilnahme am TREI-Sachkundenachweis ist für Gesellen- und Facharbeiter nicht direkt möglich.
Die Teilnahme ist nur dann möglich, wenn die so genannte "Altgesellenregelung" erfüllt ist. Diese wird häufig auch als "G6" bezeichnet.
Rechtsgrunlage für die Altgesellenregelung ist §7b der Handwerksordnung (HWO).
Zuständige Stelle für die Anerkennung der Altgesellenregelung ist die jeweilige Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. Wohnort des Antragstellers.
Der Antragsteller muss dort das Ausübungsberechtigungsverfahren durchlaufen. Bei positiver Entscheidung erhält er einen rechtsgültigen Bescheid der Handwerkskammer als Ausübungsberechtigung.
Bei diesem Ausübungsberechtigungsverfahren für die Altgesellenregelung sind im entspechenden Beruf mindestens 6 Jahre Tätigkeit davon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung nachzuweisen.
Die Teilnahme am TREI-Sachkundenachweis ist möglich, wenn man eine "Ausnahmebewilligung" für die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk bekommen hat.
Rechtsgrunlage für die Ausnahmebewilligung ist §8 der Handwerksordnung (HWO).
Zuständige Stelle für die Anerkennung der Altgesellenregelung ist die jeweilige Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. Wohnort des Antragstellers.
Der Antragsteller muss dort das Ausübungsberechtigungsverfahren durchlaufen. Bei positiver Entscheidung erhält er einen rechtsgültigen Bescheid der Handwerkskammer als Ausübungsberechtigung.
Um auf Basis ausländischer Qualifikationen am TREI-Sachkundenachweis teilnehmen zu können, müssen Sie diese erst in Deutschland "anerkennen lassen".
> Eine (beglaubigte) Übersetzung von Zeugnissen ist nicht ausreichend.
Es muss zuerst das Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Dies wird auch als Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, Gleichwertigkeitsfeststellung oder Gleichwertigkeitsprüfung bezeichnet.
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Sie prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Für das Anerkennungsverfahren benötigt die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation sowie Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung.
> Die zuständige Stelle ist die jeweilige Handwerkskammer am Unternehmenssitzung bzw. am Wohnort des Antragstellers.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Beachtung aller Facetten des bisherigen beruflichen Werdegangs.
Link zum Informationsportal der Deutschen Bundesregierung:
Die Volleintragung (in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk) bedeutet, dass diese Eintragung unbefristet und unbeschränkt ist.
Bei einer Volleintragung (in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk) ist nach einem erfolgreich abgelegten TREI-Sachkundenachweis deutschlandweit die Eintragung in das jeweilige Installateurverzeichnis Strom der Netzbetreiber möglich.
Besteht für Ihre Eintragung in die Handwerskrolle für das Elektrotechniker-Handwerk eine Befristung oder eine Beschränkung so ist für die Frage der Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis immer der Einzelfall abzuklären. In solchen Sonderfällen einer etwaigen Zulassung trotze Befristung oder Beschränkung kann eine spätere Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom nicht garantiert werden.
Das elektro- und informationstechnische Handwerk besteht aus den drei Gewerken / Meisterberufsbildern:
Für die spätere Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom wird eine Eintragung des Unternehmens für das "Elektrotechniker-Handwerk" vorausgesetzt.
Folglich ist eine Teilnahme am TREI-Sachkundenachweis und eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom des Netzbetreibers nicht direkt mit dem Informationstechniker- oder Elektromaschinenbauer-Handwerk möglich.
Da im Regelfall nach dem TREI-Sachkundenachweis und der Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Erweiterungen, Errichtungen oder Änderungen von elektrischen Anlagen mit Anschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz ausgeführt werden, ist eine entsprechende Eintragung im Elektrotechniker-Handwerk notwendig.
Auf Basis der "Verwandschaftserklärung" der drei Gewerke der elektro- und informationstechnischen Handwerke ist es möglich Ihre Eintragung ensprechend um die jeweils anderen Gewerke zu erweitern.
Dies sollte im Regelfall vor Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis erfolgen.
Also das Sie beispielsweise Ihre Eintragung in die Handwerksrolle dann für die beiden Gewerke Informationstechniker- und Elektrotechniker-Handwerk haben.
Die Prüfungssprache für den TREI-Sachkundenachweis ist nach der TREI-Verfahrensordnung deutsch.
Diese Vorgabe erfolgt in Anlehnung an die Vorgaben für die Gesellen- und Meisterprüfungen.
Ein Ablegen in einer anderen Sprache ist nicht möglich.
Hilfsmittel zur Übersetzung sind beim TREI-Sachkundenachweis nicht zugelassen.
Die Teilnahme am Vorbereitungskurs zum TREI-Sachkundenachweis ist freiwillig, aber sehr zu empfehlen.
Ausnahme hiervon bilden z. B. die Installateur- und Heizungsbauermeister, die eine Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis auf der Grundlage einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO beantragen. Sie haben im Anschluss an den 240 Stunden umfassenden Grundlehrgang „Elektroinstallationstechnik für Installateur- und Heizungsbauermeister“ den 80-Stündigen TREI Lehrgang (Technische Regeln Elektro-Installation) und die anschließende Prüfung „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ zu absolvieren.
Der bundesweite Rahmenlehrplan der autorisierten Bildungsstätten für die Vorbereitung zum TREI-Sachkundenachweis sieht mindestens 80 Stunden vor.
Aus der Erfahrung heraus, dass diese 80 Stunden für einen Großteil der Teilnehmer auf Basis deren Vorbildung zu wenig ist, haben unsere Bildungsstätten in Hessen und Rheinland-Pfalz Vorbereitungskurse mit einem zeitlichen Umfang von 100 bis 120 Stunden im Angebot.
Ein Vorbereitungskurs mit einem noch größeren Umfang von 200 Stunden wird vom etz in Stuttgart angeboten. Ein solch umfangreiches Vorbereitungsangebot gibt es bei unseren Bildungsstätten in Hessen und Rheinland-Pfalz nicht.
Generell sollte man ungefährt die gleiche Zeit (z. B. 100 bis 120 Stunden) nochmals für eine eigene Nachbereitung der unterrichteten Inhalte und zur Vorbereitung bzw. dem Lernen alleine oder in einer Lerngruppe für die Prüfung zum TREI-Sachkundenachweis einkalkulieren.
Die autorisierten Bildungsstätten in unserem Verbandsgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz bieten den Vorbereitungskurs in Vollzeit oder in Teilzeit an. Es gibt auch hybride Angebote. Einen reinen Online-Kurs zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis gibt es nicht.
Die Prüfung zum TREI-Sachkundenachweis findet im Regelfall an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
Beginn der Prüfung ist jeweils um 08:00 Uhr.
Am ersten Prüfungstag wird der schriftliche Kenntnisnachweis (Teil A) und die praktische Prüfung (Teil B) durchgeführt.
Am zweiten Prüfungstag finden die Fachgespräche (Teil C) statt.
Die für den TREI-Sachkundenachweis zugelassenen Hilfsmittel sind in der TREI-Verfahrensordnung im dortigen Kapitel 13 (Seite 8) aufgeführt.
Für die praktische Prüfung (Teil B) des TREI-Sachkundenachweises können Sie gerne Ihre eigenen Messgeräte mitbringen und verwenden.
Sollten Sie keine eigenen Messgeräte haben, können Sie die vor Ort gestellte Messgeräte der jeweilgen Bildungsstätte verwenden.
Die autorisierten Bildungsstätten in unserem Verbandsgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz bieten keinen Online-Kurs zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis an.
Es gibt jedoch teilweise hybride Angebote der autorisierten Bildungsstätten.
Die autorisierten Bildungsstätten haben für Ihre Kursteilnehmer Unterlagen zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis. Diese werden jedoch nur an Kursteilnehmer herausgegeben und sind nicht frei zugänglich oder separat käuflich.
Der Prüfungsrahmen für den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz ist im Kapitel 11 der TREI-Verfahrensordnung zu finden.
Zur eigenen Vorbereitung eignet sich folglich der Zugriff auf die relevanten Normen:
Ergänzend zu den Normen können Fachbücher / Fachliteratur geeignet sein:
Es ist hoheitliche Aufgabe der Handwerkskammern in Deutschland die entsprechenden Verfahren wie das "Anerkennungsverfahren" für ausländische sowie das "Ausübungsberechtigungsverfahren" durchzuführen.
In Hessen gibt es folgende Handwerkskammern mit deren jeweiligen Kammerbezirken:
In Rheinland-Pfalz gibt es folgende Handwerkskammern (HWK) mit deren jeweiligen Kammerbezirken: