Markenzeichen

Nutzung von Markenzeichen

Alle Mitgliedsbetriebe dürfen die Markenzeichen als Innungsmitglied nutzen.

Für die individuelle Nutzung des Logos E-Marke ist eine separate Nutzungsvereinbarung erforderlich.

Siehe hierzu Thema E-Marke

Zu den geschützten Zeichen gehören auch die Marke "E-CHECK" mit speziellen Untermarken:

 

Hierfür sind jeweils bestimmte fachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Ihre Ansprechpartner in der FEHR-Geschäftsstelle informieren Sie gerne.

Die Logos und Zeichen, die Ihnen zur Verfügung stehen finden Sie im Marketingpool.

Gemeinschaftswerbeaktionen

Die betrieblichen Aktivitäten sind dabei eingebettet in Gemeinschaftswerbung, die von der ArGe Medien im ZVEH koordiniert wird. Hierbei geht es zum einen um Imagewerbung und ein zweiter großer Schwerpunkt sind die Aktivitäten zur Gewinnung von Nachwuchskräften für eine Ausbildung in den E-Handwerken (E-Zubis).