Tarifliches Mindestentgelt

Tarifliches Mindestentgelt

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existiert bereits seit etwa 20 Jahren (mit kleinen Unterbrechungen) ein tarifliches Mindestentgelt, welches seinerzeit aus dem Entsendegesetz resultierte.

Der Tarifvertrag wird jeweils nur dann wirksam, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wird.

Das tarifliche Mindestentgelt ist dann, über die Tarifvertragsparteien hinaus, für alle in der Branche bindend für elektro- und informationstechnische Tätigkeiten (ohne Unterscheidung zwischen Hilfs- und Facharbeitern). Ausnahmen gelten für Azubis und Praktikanten (für Pflichtpraktika im Rahmen von Schule und Studium und freiwilligen Praktika zur Berufsorientierung von bis zu 3 Monaten).

Der aktuelle Tarifvertrag datiert vom 17.1.2019 und wurde am 3.12.2019 für allgemeinverbindlich erklärt.

Damit gelten ab dem 1.1.2020 folgende Mindestentgelte:

Die Arbeitszeiten der Beschäftigten sind zu dokumentieren, damit die Einhaltung des Mindestentgelts geprüft werden kann.

Im » Downloadcenter können Sie den Tarifvertrag und ein erläuterndes Merkblatt herunterladen.