Haftungsübernahme (HÜV)

Haftungsübernahmevereinbarungen (HÜV)

In den Haftungsübernahmevereinbarungen (HÜV) des ZVEH mit verschiedenen Herstellern versprechen die jeweiligen Hersteller bei ab Werk mangelhaften Produkten, die über den Elektrogroßhandel bezogen wurden, verschiedene Unterstützungsleistungen.

In erster Linie stellt er neues Material zur Verfügung und übernimmt die Kosten, die dem Elektrobetrieb durch die Abwicklung der Gewährleistungsansprüche aufgrund des mangelhaften Produktes entstehen. Hierzu gehören z. B. die Fehlersuche sowie die Aus- und Wiedereinbaukosten. Umfasst sind aber auch Kosten, die entstehen, wenn der Kunde den Mangel berechtigter Weise selbst behebt (sog. Selbstvornahme), Minderung durch den Kunden sowie die Abdeckung von allgemeinen Schäden und Personenschäden, jeweils bis zu herstellerspezifischen Höchstsummen.

Verschiedene Dokumente (Flyer, FAQ, Leitfaden) können im » Downloadcenter heruntergeladen werden.

Ausführliche » ZVEH-Infos (Login empfohlen) beinhalten auch die aktuelle Herstellerliste.