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01.03.2021

EEG 2021: Die Neu-Regelungen für Solar-Anlagen im Überblick

Das ändert sich für Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen

Das ändert sich für Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen mit dem neuen EEG

Bild: ArGe Medien im ZVEH

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und beinhaltet insbesondere für den Betrieb und Ausbau von Solarstromanlagen Verbesserungen. Wir haben zusammengestellt, was sich in diesem Jahr konkret für Solaranlagenbetreiber ändert. Mit dem EEG 2021 wird die kW-Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage bei Eigenverbrauch gezahlt werden muss, von derzeit 10 auf 30 kW angehoben: Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kW oder einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen so künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Das gilt sowohl für Alt- als auch Neuanlagen. Auch für die ab 2021 aus der Förderung fallenden EEG-PV-Anlagen gibt es gute Nachrichten. Bis zu einer Anlagenleisten von 7 kW können Ü20-Betreiber ihre Anlagen ohne große Umbaumaßnahmen weiterbetrieben und auch ohne Einbau einer intelligenten Messeinrichtung auf Eigenverbrauch umstellen lassen. . Zudem sieht das EEG 2021 eine deutliche Erhöhung des Ausbaupfades für die Photovoltaik vor. Der jährliche Zubau soll von 2,5 auf 4,6 Gigawatt erhöht werden mit einem Gesamtziel von 100 Gigawatt im Jahr 2030. Die Anhebung der Eigenverbrauchsgrenze wird dazu beitragen, die Erzeugung von grünem PV-Strom im privaten Umfeld zu fördern. So wird es zukünftig finanziell erleichtert, beispielsweise das eigene E-Auto und Wärmepumpe mit ausreichend eigenem Ökostrom zu versorgen.

Und auch Mieterstromprojekte profitieren. So wird Mieterstrom von der Gewerbesteuer befreit werden. Dadurch wird das Modell Mieterstrom für Vermieterinnen und Vermieter deutlich attraktiver, da die Anlagen ihnen keine steuerlichen Nachteile bescheren. Die Installation einer Photovoltaik-Anlage und auch die Umstellung einer Ü20-Anlage sollte unbedingt durch den qualifizierten Elektro-Innungsfachbetrieb erfolgen, den Interessierte unter www.elektrobetrieb-finden.de finden und kontaktieren können. Die Fachkräfte der Elektro-Innung bieten  zudem den E-CHECK PV an, der die Sicherheit und Effizienz der PV-Anlage sicherstellt.

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