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05.01.2021

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel u.a. bei den Mindestlöhnen

Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1.1.2021 auf 9,50 € - Auch das tarifliche Mindestentgelt für fachliche Tätigkeiten in den E-Handwerken steigt zum 1.1.2021 auf 12,40 €.

Für eine mögliche Überprüfung der Einhaltung der Regelungen sind die Arbeitszeiten weiter zu dokumentieren.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei geringfügig Beschäftigten unter Umständen die Arbeitszeit korrigieren müssen, um Höchstgrenzen nicht zu überschreiten. Hierbei sollten Sie auch an evtl. vorhandene Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Feiertage etc. denken.

Der gesetzliche Mindestlohn soll in weiteren Schritten bis Mitte 2022 auf 10,45 € steigen.

Mehr Informationen dazu hier bei der Bundesregierung.

Auch das tarifliche Mindestentgelt steigt in jährlichen Schritten weiter an, eine Übersicht der geplanten Anhebungen finden Sie hier.

Außerdem sollten Sie berücksichtigen, dass die Umsatzsteuer wieder auf ihr ursprüngliches Niveau von in der Regel 19 % angehoben wird.

Beim Kurzarbeitergeld wird die Regelung wieder in Kraft gesetzt, nach der Urlaub zur teilweisen oder vollständigen Vermeidung der Beanspruchung von Kurzarbeitergeld primär zu nehmen ist.

Mehr Infos dazu in einem ZDH-Rundschreiben.