Möglich macht dies die jüngst veröffentlichte Richtlinie zur Hessischen Qualifizierungsoffensive. „Junge Menschen, die eine Berufskarriere im Handwerk anstreben, erhalten damit nicht nur eine finanzielle Unterstützung, ihnen wird damit auch eine besondere Wertschätzung der hessischen Landesregierung zuteil“, erklärte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Heinrich Gringel.
Wer bekommt die Aufstiegsprämie?
Alle Jungmeisterinnen und Jungmeister, die ihre Meisterprüfung in Hessen in diesem Jahr abgeschlossen haben, werden von ihrer Handwerkskammer angeschrieben und erhalten Informationen sowie das entsprechende Formular. Der Antrag muss innerhalb von sechs Wochen bei der jeweiligen Handwerkskammer eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Richtlinie am 17. September 2018 für diejenigen, die vorher im Jahr 2018 ihre Meisterprüfung bestanden haben. Für alle anderen startet die Frist mit dem Ausstellungsdatum des Meisterprüfungszeugnisses.
Die Aufstiegsprämie wird für alle Personen gewährt,
Die Aufstiegsprämie des Landes Hessen würdigt die erfolgreiche Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Damit sollen finanzielle Anreize für Fachkräfte geschaffen werden, sich für den beruflichen Aufstieg zum Meister zu entschließen und damit die eigene Qualifikation zu stärken.
Auch in anderen Bundesländern werden bereits Aufstiegsprämien gezahlt. „Um allerdings einen „Flickenteppich“ zwischen den einzelnen Bundesländern aufgrund der unterschiedlichen Fördersätze zu vermeiden“, so Heinrich Gringel, „sollte Hessen sich für eine schnellstmögliche bundeseinheitliche Regelung einsetzen.“
Quelle: ArGe der hessischen Handwerkskammern
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