Hochwasser in Rheinland-Pfalz Juli 2021

Hochwasser 2021: Informationen für betroffene Betriebe

Mit großer Betroffenheit verfolgt der FEHR die Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Im Verbandsgebiet des FEHR ist die Region der Elektro-Innung Ahrweiler (Obermeister Christian Müller) besonders schwer betroffen. Alle anderen Innungen aus den Hochwasserregionen berichten, wie beispielsweise Obermeister Bernd Elsen aus der Westeifel, dass die Lage selbst regional beherrschbar ist.

Somit konzentriert sich die Soforthilfe auf diese am meisten betroffene Region bei der Elektro-Innung Ahrweiler.
Mit den anderen Innungen und Kreishandwerkerschaften steht man weiter im Kontakt, um auf sich ändernde Situationen oder Bedarfe reagieren zu können.

Den betroffenen Betrieben und den Angehörigen der Vermissten und der Verstorbenen sprechen wir unsere Anteilnahme aus und wünschen in dieser schweren Zeit viel Kraft.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur aktuellen Hochwasserkatastrophe.

Sonderinformationen zum Geschehen in den vom Hochwasser betroffenen Regionen

Neue Hotline der Elektro-Innung Ahrweiler für Telefon und E-Mail

Für die Hochwasserhilfe der Elektro-Innung Ahrweiler wurde eine zentrale Hotline für Telefon und E-Mail eingerichtet.

Diese erweiterte Kommunikationsstruktur ermöglicht es, mit mehreren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zusammen zu arbeiten, um die Vielzahl an Anfragen per Telefon und E-Mail zeitnah bearbeiten und beantworten zu können.

Telefon-Hotline der Elektro-Innung Ahrweiler: 0800 / 936 16 99 (09:00 - 17:00 Uhr)

E-Mail-Hotline der Elektro-Innung Ahrweiler: hotline@elektro-innung-ahrweiler.de

Neues Lager der Innung Ahrweiler: zentrale Anlaufstelle für Elektro-Infrastruktur

Für das Lager der Elektro-Innung Ahrweiler als zentrale Anlaufstelle für Elektro-Infrastruktur konnte ein neuer Standort gefunden werden.

Das Lager wurde am 03.08.2021 vom vorherigen Standort bei der Schiele Maschinenbau GmbH an den neuen Standort umgezogen:

Industriegebiet Brohltal-Ost
Im Neissenacker 2
D-56651 Niederzissen

Sonderseite der HWK Koblenz mit Überblick zu Unterstützungen und Beratungsangeboten der HWK

Hier finden Sie die gebündelten Informationen der HWK Koblenz für die betroffenen Gebiete der Hochwasser-Katastrophe.

Karte der betroffenen Gebiete / Mobilitätsatlas / Hochwasser-Sperrungen

Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz

Zentrale Informationsplattform für Bereich Verkehr:

  • Hochwasser-Sperrungen gekennzeichnet mit "Verbot für Fahrzeuge aller Art"-Symbolstraßenschild
  • Baustellen, Sperrungen, Verkehrsmeldungen der Polizei
  • Wetterwarnungen
  • Mitfahrer- und LKW-Parkplätze, Elektrotankstellen
  • Fahrtausfälle im ÖPNV soweit möglich

Hier geht es zum Mobilitätsatlas

 

Betroffene Regionen in Deutschland:

Folgende Google-Maps-Karte zeigt die aktuell betroffenen Regionen.

Spendenkonto der Elektro-Innung Ahrweiler und der Kreishandwerkerschaft

Spendenkonto der Elektro-Innung Ahrweiler:

Kontoinhaber: Elektro-Innung Ahrweiler

Bank: Kreissparkasse Ahrweiler

Verwendungszweck: Notversorgung mit Strom

IBAN: DE93 5775 1310 0000 8037 67

 

Spendenkonto der Kreishandwerkerschaft Ahrweiler / Mittelrhein / Rhein-Lahn:

Bank: Sparkasse Koblenz

Kontoinhaber: Kreishandwerkerschaft Ahrweiler / Mittelrhein / Rhein-Lahn

Stichwort: Handwerk hilft Handwerk

Verwendungszweck: Elektro-Innung Ahrweiler

IBAN: DE80 5705 0120 0000 3094 35

Hotline der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz

In der aktuellen Krisenlage der Hochwasserschäden in Rheinland-Pfalz mit dem landkreisübergreifendem Außmaß hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz die Leitung des Kristenstabs übernommen.

Infonummer für Angehörige von Vermissten, Hinweise und Fragen

Telefon: 0800 65 65 65 1
     
Hotline zur psychosozialen Unterstützung von 09:00 - 17:00 Uhr

Telefon: 0800 001 0218

https://add.rlp.de/de/startseite/

Hinweisportal der Polizei

Hinweisportal der Polizei Rheinland-Pfalz bezüglich Videos, Fotos, u.a.

https://rlp.hinweisportal.de/

Die Polizei bittet, den Notruf 112 beziehungsweise 110 nur in dringenden Fällen anzurufen.

Fluthilfe Portal

Das Fluthilfe Portal des Landesamts für Soziales, Jungend und Versorgung fungiert als Anbieter und Vermittler von Hilfsangeboten.

Damit entlasten sie die Betroffenen.

https://fluthilfe.rlp.de/

Hilfsaktion der Innung Frankfurt als Beispiel

Die Innung für elektro- und informationstechnische Handwerke Frankfurt hatte einen Sammeltransport organisiert und eine Sammelstelle bei der Innungsgeschäftsstelle eingerichtet. Von dort aus fuhr der Hilfsgüter-LKW der Innung Frankfurt mit rund 30 Baustromverteilern und mehreren Stromerzeugern am 20. Juli 2021 um 13:00 Uhr zur Schiele Maschinenbau GmbH.

Informationen / Hotlines / Hilfsportale des Landkreises Ahrweiler

Informationsseite zur aktuellen Situation

Hohwasserhilfe-Hotline Kreis Ahrweiler ab 17. Juli 2021, geschaltet

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat zwei Telefon-Hotlines eingerichtet:

  • Hotline „Hilfsangebote“ – Rufnummer 02641/975-900 / E-Mail: hochwasserhilfe@kreis-ahrweiler.de: Hier können sich Bürgerinnen und Bürger melden, die bei der Bewältigung der Katastrophe unterstützen möchten, beispielsweise mit konkreten Hilfsangeboten, Sachspenden, Arbeitsmaterialien, Transport- oder Logistikmöglichkeiten oder ähnlichem.
  • Hotline „Beratung und Betreuung“ – Rufnummer 02641/975-950: Diese Hotline vermittelt Hilfsangebote, unter anderem bei der Beratung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren oder im Bereich etwaiger Notbetreuungen. Die Kreisverwaltung arbeitet hier ausschließlich mit anerkannten Trägern im sozialen Bereich zusammen.

Beide Hotlines sind täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.

Aktuell stehen bereits sehr viele Hilfsgüter für die Betroffenen zur Verfügung, die zunächst gesichtet und sortiert werden müssen.

Es werden noch Flächen, möglichst in der Nähe der betroffenen Kommunen, für die Zwischenlagerung von Hilfsgütern gesucht. Angebote können über die Hotline „Hilfsangebote“ eingereicht werden.

Die Hochwasserhilfe erfolgt in Kooperation mit den Kommunen, dem DRK Kreisverband Ahrweiler, des THW und der Feuerwehren.
 

Hilfsportal der Kreishandwerkerschaften Ahrweiler / Mittelrhein / Rhein-Lahn

Aktivitäten der Stromnetzbetreiber zur Wiederherstellung der Versorgung

In der Region der Innung Ahrweiler sind drei Stromnetzbetreiber aktiv

Alle Netzbetreiber sind bestrebt, die Stromversorgung schnellstmöglich wiederherzustellen.
Sowohl die Innungsfachbetriebe der Elektro-Innung Ahrweiler als auch der FEHR sind mit den Netzbetreibern im Kontakt, um die Zusammenarbeit bei der Wiederherstellung der Stromversorgung im Gebiet zu koordinieren.

Hotlines / Hilfsportale im Eifelkreis Bitburg / Prüm

Bürgertelefon: 06561 15-5555
E.Mail: hochwasser@bitburg-pruem.de


Bitte keine Sachspenden mehr vorbei bringen. Es muss sich erst ein Überblick über den tatsächlichen Bedarf verschafft werden.
Im Namen aller Betroffenen ein ganz herzlichen Dankeschön!

Internetseite mit aktuellen Informationen

Hotline Verbandsgemeinde Bad Breisig

Für alle, die helfen wollen und alle die Hilfe suchen, bietet die VG Bad Breisig ab sofort eine zentrale Anlaufstelle für Sach- und Lebensmittelspenden an. Hier wird alles erfasst und abgerufen, wenn es Bedarf gibt.

Auch Bürgerinnen und Bürger, die mit anpacken wollen, um Schäden zu beseitigen, können hier anrufen:

Tel: 0263 - 345 68-333

Solidaraktion der Elektroindustrie (ZVEI) und des Elektrogroßhandels (VEG)

Das E-Handwerk (ZVEH, FEHR und FEH NRW) hat sich mit seinen Partnern vom Elektrogroßhandel (VEG) und der Elektroindustrie (ZVEI) zu einer Solidaraktion abgestimmt.

Es wurde sich auf einen Prozess zur Weitergabe von Materialspenden verständigt, der schnell und mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand "wie ein normales Projekt" realisiert wird.

Die Fluthilfe wird als Sonderprojekt "Flutopfer - Notstromversorgung" behandelt.

Der VEG hat seine Elektrogroßhändler bereits in einem Rundschreiben am Abend des 20. Juli 2021 zu diesem Sonderprojekt und dem Workflow im dreistufigen Vertrieb instruiert.

Der E-Handwerker quittiert den Materialbezug durch einen Verwendungsnachweis, welcher folgende Daten enthält:

  • Sonderprojekt "Flutopfer - Notstromversorgung"
  • Kundename:
  • Verwendungszweck:
  • Baustelle / Adresse:
  • Datum:
Portal zur Koordinierung der Hilfe in Westeifel und Bernkastel-Wittlich / Hotline HWK Trier

Diue Kreishandwerkerschaft MEHR hat ein Forum ins Leben gerufen, dass es ermöglichen soll, Angebote und Bedarf zusammenzubringen.

Hier geht es Zum MEHR-Portal "Das Handwerk hilft Handwerk"

 

Hotline der Handwerkskammer Trier:

E-Mail: hochwasser@hwk-trier.de
Telefon-Hotline: 0651 207-161

Wirtschaftshilfen für betroffene Betriebe

Katastrophenerlass: Steuerliche Hilfsmaßnahmen in RLP

Steuerliche Erleichterungen für Ersatzbeschaffungen, Wiederaufbau und Spenden hat die rheinland-pfälzische Landesregierung beschlossen.

Die Details können Sie dem Schreiben des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums entnehmen.

Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

Anträge für den Erhalt der Soforthilfen i. H. v. 5.000 EUR für Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, können ab sofort gestellt werden.

Voraussetzungen: glaubhafter Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt sowie sich räumlich getrennt von Wohnbereichen befindet und hochwasserbedingt einen Schaden von mindestens 5.000 Euro aufweist.

Die Unterlagen wurden bereits von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an die zuständigen Stellen innerhalb der Kreisverwaltungen übermittelt. Eine Antragsstellung ist damit ab sofort möglich. Die Anträge sind bei der jeweiligen Kreisverwaltung einzureichen, in deren Landkreis die betroffene Betriebsstätte liegt. Im Hochwassergebiet Trier-Ehrang ist die Stadtverwaltung Trier zuständig.

Unterlagen zur Soforthilfe:

Sobald eine Online-Antragsstellung freigeschaltet ist, finden Sie weitere Informationen hierzu auf der Seite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion:

Informationen und Antrag finden Sie nach Veröffentlichung hier

Tilgungsaussetzungen für betroffene Unternehmen

Vom Hochwasser betroffene Unternehmen, die ISB-Darlehen tilgen, können Tilgungsaussetzungen über die Hausbank beantragen.

Mehr dazu hier bei der ISB.

Soforthilfe bis 3.500 € pro Haushalt in Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat im Krisenkabinett Soforthilfen bis zu maximal 3500 Euro pro Haushalt beschlossen. Diese sollen ohne Bedürftigkeitsprüfung schnellstmöglich über die Kreisverwaltungen ausgezahlt werden. Dafür werden die Landkreise unmittelbar Abschlagszahlungen vom Land erhalten.

Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 Euro pro Haushalt inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 Euro für jede weitere zusätzliche Person. Maximal können 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt werden. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Damit hoffen wir dazu beitragen zu können, die akute Not vieler Menschen ein Stück weit zu lindern“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Link zur Mitteilung der Landesregierung

Telekom Hilfsangebot für Hochwasser-betroffene Kunden: Unbegrenztes Datenvolumen für 31 Tage

In dem von Störungen betroffenen Gebiet können Telekom-Kunden für 0 € unbegrenztes Datenvolumen für 31 Tage buchen.

Dazu auf dem Handy pass.telekom.de in den Browser eingeben.

Mehr dazu auf der Telekomseite.

Kurzarbeit für mittelbar oder unmittelbar betroffene Unternehmen

Was ist, wenn ich meine Mitarbeiter wegen der Hochwasserkatastrophe nicht beschäftigen kann?

Wenn Ihr Betrieb derzeit (teilweise) stillsteht, besteht die Möglichkeit für Ihre Mitarbeiter ggf. Kurzarbeitergeld zu beantragen. Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen.

Demnach reicht es für Betriebe, die bis 30. September 2021 mit Kurzarbeit begonnen haben, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind (regulär ein Drittel). Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 begonnen wurde. Urlaub, der bereits verplant ist – das dürfte zum jetzigen Stand überwiegend der Fall sein – muss ebenfalls nicht vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld aufgebraucht werden, nicht verplanter Urlaub hingegen schon.

Bis zum 30. September 2021 werden auch die Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit in voller Höhe erstattet. Für Betriebe, die bis dahin Kurzarbeit eingeführt haben, werden die Sozialversicherungsbeiträge anschließend bis Dezember 2021 hälftig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Folgende Fallkonstellationen sind angesichts der Hochwasserereignisse denkbar:

1. Beschäftigte im Betrieb beziehen bereits Kurzarbeitergeld

Der Betrieb befindet sich bereits aus wirtschaftlichen Gründen in Kurzarbeit. Ist der Betrieb nun unmittelbar vom Hochwasser z. B. durch Überflutung betroffen und soll die Kurzarbeit deswegen ausgeweitet werden, so muss die Ausweitung der Kurzarbeit schriftlich mitgeteilt und begründet werden. Eine formale Anzeige auf Kurzarbeit ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die bereits angezeigte Kurzarbeit kann aufgrund des unabwendbaren Ereignisses ausgeweitet werden, ohne dass es einer Änderung der bisherigen Anerkennungsentscheidung bedarf.

Wenn die Verlängerung der Kurzarbeit erforderlich ist, muss dies bei der Agentur für Arbeit unter Nutzung des Vordrucks angezeigt und die Verlängerungsanzeige von der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden.

2. Betrieb ist unmittelbar vom Hochwasser betroffen, war aber bisher nicht in Kurzarbeit

Ist der Betrieb unmittelbar vom Hochwasser z. B. durch Überflutung betroffen, so kann Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Die Kurzarbeit muss unter Nutzung des Vordrucks bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den entsprechenden
Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverzüglich erstattet worden ist. Der Kurzarbeitergeldbezug ist auf längstens 12 Monate beschränkt.

3. Betrieb ist aufgrund der Überflutung eines Zulieferbetriebes mittelbar betroffen

Wenn der Betrieb lediglich mittelbar vom Hochwasser z. B. durch die Überflutung eines Zulieferbetriebes betroffen ist, so kann der mittelbar betroffene Betrieb Kurzarbeit nur aus wirtschaftlichen Gründen anzeigen.

Die Kurzarbeit muss unter Nutzung des Vordrucks angezeigt werden. Kurzarbeitergeld wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Der Kurzarbeitergeldbezug ist auf längstens 12 Monate beschränkt.

4. Betrieb ist nicht betroffen, aber Teile der Beschäftigten sind vom Hochwasser betroffen (z. B. durch Hauseinsturz)

Die Ursachen für den Arbeitsausfall im Betrieb müssen in den wirtschaftlichen Verhältnissen oder aufgrund der unmittelbaren Betroffenheit von einem unabwendbaren Ereignis begründet sein. Es ist demnach nicht möglich, Kurzarbeit für Beschäftigte anzuzeigen, die ausschließlich persönlich von dem Hochwasser betroffen sind, sofern der
Betrieb nicht ebenfalls aus einem der unter 1. bis 3. genannten Gründe betroffen ist. In diesen Fällen müssen dienstliche Vereinbarungen, wie z. B. Urlaub, Freizeitausgleich oder Freistellung, getroffen werden.

Auch ein bereits anerkannter Arbeitsausfall im Betrieb kann nicht aufgrund der ausschließlich persönlichen Betroffenheit von Beschäftigten ausgeweitet werden.

(Quelle: BDA-Rudschreiben)

Dieses ZDH-Merkblatt gibt wichtige Informationen zur Vorgehensweise

Weitere Informationen dazu finden Sie hier bei der Arbeitsagentur.

Kurzarbeit kann als Gelegenheit zur Weiterbildung genutzt werden. Über die Möglichkeiten informiert ein BDA-Rundschreiben.

BMF veröffentlicht umsatzsteuerliche Entlastungen für Flutopfer

Die Maßnahmen sind bis 30. Oktober bzw. 31. Dezember 2021 befristet

Diese Leistungen werden umsatzsteuerlich begünstigt:

  • Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Helfer und Geschädigte
  • Unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden
  • Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z. B. Personalgestellung für Aufräumarbeiten)

Zudem werden folgende Erleichterungen gewährt:

  • Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
  • Umsatzsteuerfreiheit für bestimmte Sachspenden aus dem Unternehmensvermögen

Weitere Informationen finden Sie hier!

Quelle: HWK Trier
    

 

GKV verlängert Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Betroffene bis Dezember 2021

Stundung auf Antrag des Arbeitgebers

Mögliche Nachweise:

  • Bestätigung der Gemeinde, dass der Arbeitgeber vom aktuellen Hochwasser betroffen ist
  • Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Beschädigungen sichtbar sind
  • nach den örtlichen Verhältnissen glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch das Hochwasser erlitten hat

ZDH-Rundschreiben

GKV-Schreiben

 

 

 
    

 

Informationen für Unternehmer*innen

Hinweise und Tipps für betroffene Betriebe

Hinweise und Tipps Erste Schritte für betroffene Handwerksbetriebe – Was ist zu beachten?

    Erstbegehung

  • Erst nach Freigabe durch Rettungskräfte das Gelände / Gebäude betreten!
  • Achtung! Finger weg von Elektroinstallation & Co.  
  • Lassen Sie Ihre Installationen und Einrichtungen durch eine Fachfirma vor Inbetriebnahme/Nutzung prüfen!

Dies betrifft:

  • Energieversorgung (Strom / Gas / Wasser / Öl)
  • Maschinen / Geräte / Anlagen

Schadensdokumentation

  • Ganz wichtig: Machen Sie eine Schadensauflistung und dokumentieren Sie dabei präzise alle Einzelschäden:
  • ausreichend Foto-/Videomaterial erstellen (vorher / nachher / während Schadensbeseitigung)
  • Erfassungszeitpunkt (Datum/Uhrzeit) sollte erkennbar sein
  • Hinweis: Archivierung/Dokumentation mit System! Legen Sie von Anfang an eine Struktur zur Dokumentation der Foto-/Video-Dateien fest:
  • Dateinamen vereinheitlichen (Datum, Uhrzeit, Objekt, Standort)   Beispiel: „2021-07-16_8.00_Tischformatkreissäge_Maschinenraum“;
  • am Besten in Ordnern kategorisieren

Versicherungsschutz
    Abgeschlossene Versicherungen prüfen, verschiedene Versicherungen könnten eventuell Schäden decken:

  • Gebäudeversicherung - Elementarschäden
  • Hausratversicherung
  • Inventarversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Teil-/Vollkasko Kfz-Versicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Lagerversicherung
  • Warenversicherung

Hier ist immer der individuelle Deckungsschutz zu prüfen

Schadenanzeige

  • Melden Sie Ihren Schaden beim Versicherer zeitnah an!
  • Schriftlich Schadenanzeige per E-Mail, Fax oder Post
  • Eingangsbestätigung anfordern und aufheben
  • Schadenminderung: Schaden mindern soweit möglich! Auch wenn Sie versichert sind, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu mindern und alles Zumutbare zu veranlassen.
  • Abschöpfen/Auspumpen, aber Achtung: je nach Situation kann Auspumpen, wenn Wasser außen noch steht, Risse im Gebäude oder statische Probleme verursachen!   Rettungsdienste/Feuerwehr/Sachverständige kontaktieren
  • Schlamm- und Schmutzablagerungen vor dem Antrocknen abspülen
  • Anweisungen der Versicherung beachten!
  • Beachten Sie die Bedingungen und Klauseln Ihrer Versicherungsverträge
  • Nichts voreilig entsorgen!
  • Beschädigte Gegenstände vorerst aufheben (Versicherung Gelegenheit zur Besichtigung geben).
  • Kostenvoranschlag: Vor Reparatur Kostenvoranschlag einholen und von Versicherung freigeben lassen.
  • Eigenleistungen: Eigenleistungen mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit dokumentieren (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen).
  • Abschlagszahlung Versicherung
  • Ein Monat nach Schadenanzeige Abschlagszahlung von Versicherung einfordern.

(Quelle: HWK Koblenz)

Begutachtung von Schäden durch Sachverständige

Die Begutachtung der Hochwasserschäden sollte grundsätzlich in Abstimmung mit der jeweiligen Versicherung erfolgen. So wird u. a. sichergestellt, dass die Kosten der Begutachtung von der Versicherung getragen werden und das Gutachten von der Versicherung akzeptiert wird. Betroffene sollten Schäden jetzt schnell dokumentieren, also zum Beispiel fotografieren oder filmen - damit es später nicht zu Beweisproblemen kommt. Hierbei kann z.B. ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Unterstützung beauftragt werden. Dieser prüft zunächst, welche Schäden z. B. durch Hochwasser am Haus oder an der Wohnung genau entstanden sind und wie eine angemessene und fachgerechte Sanierung vorgenommen werden kann.  Weitere Informationen und das bundesweite Sachverständigenverzeichnis finden Sie hier.

Die Sachverständigendatenbank des Handwerks finden Sie hier.

(Quelle: IHK: Koblenz)

Schäden bei der Versicherung richtig melden

Hochwasser: Schäden bei der Versicherung richtig melden

 

1. Schadensmeldung an die Versicherung zügig anzeigen, z. B. telefonisch oder per E-Mail

2. Ausführliche Meldung etwas später schriftlich per Einschreiben mit Rückschein
• Genaue Dokumentation erforderlich mit Fotos, Beschreibungen und Zeugenprotokollen (z. B. Nachbarn)
• über Umfang des Schadens, betroffene Gegenstände und Standort

3. Gegenstände ggf. für eine spätere Begutachtung einlagern

4. Folgeschäden vermeiden

5. Eigenleistungen bei der Reparatur genau dokumentieren, z. B. Zählerstand notieren vor Beginn und nach Ende der Trocknungsarbeiten

6. Klären, ob Elementarschäden mitversichert sind.

(Quelle: HWK Trier)

Arbeitsrechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Hochwasser-Katastrophe

Wegerisiko: Verspätung von Arbeitnehmern

Der Arbeitnehmer, der wegen einer Naturkatastrophe seine Arbeitsstelle nicht erreichen kann, hat kei-nen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 616 BGB. Es handelt sich nicht um einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund, sondern um ein objektives Hindernis, das für mehrere Arbeitneh-mer gleichzeitig besteht. Der Arbeitnehmer trägt insoweit das Wegerisiko, wenn es etwa hochwasser-bedingt zu Verkehrsstörungen oder Zugausfällen kommt.

Lohnzahlung trotz Betriebsunterbrechung

Der Arbeitgeber, der den arbeitsfähigen und -willigen Arbeitnehmer beispielsweise wegen beschädigter Betriebsanlagen nicht beschäftigen kann, gerät gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug und ist grund-sätzlich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Dass hier der Arbeitgeber den Arbeitneh-mer aufgrund höherer Gewalt nicht beschäftigen kann, ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts unerheblich, da der Anspruch nach § 615 BGB kein Verschulden des Arbeitgebers voraussetzt (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 1990, Az.: 2 AZR 635/89). Der Arbeitgeber hat insofern das Betriebsrisiko zu tragen (§ 615 S. 3 BGB).

Quelle: UDH-Broschüre Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen (Download der kompletten Broschüre)

Mietminderung bei Hochwasserschäden

Sofern angemietete Räumlichkeiten von Unternehmen durch das Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden, können sie gegenüber ihren Vermietern die Miete mindern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Räumlichkeiten für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt tauglich sind. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter keinen Einfluss auf den Schaden hatte.

Quelle: IHK Koblenz

Notfallvorsorge: Management von Hochwasser und Starkregen

In einer Broschüre der IHK NRW erhalten Sie wertvolle Tipps um eine Risikovorsorge aufzubauen.

Hier finden Sie die Broschüre

Versicherungsmakler SMK AG bietet FEHR-Mitgliedern unverbindliche Beratung und Schadenbegleitung an

Hilfsangebot der SMK für Betriebe im Hochwassergebiet

Viele Betriebe im Verbandsgebiet des FEHR sind durch das Hochwasser von massiven Schäden betroffen. Besonders tragisch: Die Policen vieler Versicherter decken Schäden durch Naturkatastrophen nur unzureichend oder gar nicht ab. Um den Betroffenen dennoch schnell und unbürokratisch zu helfen, bietet die SMK Versicherungsmakler AG den Innungsfachbetrieben des FEHR einen besonderen Service an.

Unter https://www.smk.ag/schaeden-durch-naturgefahren/ bietet die SMK Versicherungs AG jedem FEHR-Verbandsmitglied eine unverbindliche Beratung und Schadenbegleitung an, auch wenn dieses Mitglied bisher noch kein Mandant von SMK ist. Interessenten müssen sich lediglich über das Kontaktformular auf der Landingpage registrieren. Im nächsten Schritt nimmt ein Risikoanalyst der SMK Kontakt zum Fachbetrieb auf. Unternehmen, welche sich für eine Zusammenarbeit mit der SMK AG entscheiden, erhalten im Rahmen von regelmäßigen Risikoreviews und Jahresgesprächen eine dezidierte Analyse und Diskussion über bestehende Risiken.

 

Wichtige Informationen zum Download

Informationen und Notfallkontakte bei Ihrer Handwerkskammer / Kreishandwerkerschaft

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@liv-fehr.de oder rufen Sie uns an: 06122 53476-0