TREI Sachkundenachweis

TREI Sachkundenachweis

Das Verfahren zum Erlangung des TREI-Sachkundenachweises ist in der TREI-Verfahrensordnung beschrieben.

TREI Verfahrensordnung

 

Zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis bieten verschiedene akkreditierte Bildungszentren Vorbereitungskurse an.

Wenn Sie sich für einen TREI-Vorbereitungskurs interessieren und anmelden möchten, müssen Sie sich direkt an die jeweiligen regionalen Ansprechpartner der Bildungszentren wenden:

 

Kontaktliste der autorisierten Bildungsstätten in unserem Verbandsgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz

Bundesweite Komplettübersicht aller autorisierten Bildungsstätten für den TREI-Sachkundenachweis

 

TREI-Prüfungstermine:

Die Prüfungstermine zum TREI Sachkundenachweis finden Sie unter "Aktuelles" > "Termine"

Link zur Terminübersicht mit den Prüfungsterminen

 

Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis:

Sollten Sie Interesse an einem Vorbereitungskurs zum TREI-Sachkundenachweis haben, müssen Sie sich direkt an die Ansprechpartner der Bildungsstätten wenden (PDF-Kontaktliste oben).

Wenn Sie keinen Vorbereitungskurs besuchen möchten, sondern sich nur direkt zum TREI-Sachkundenachweis (der Prüfung) anmelden möchten, können Sie uns kontaktieren.

 

Für die Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis (der Prüfung) benötigen wir:

1. Den vollständig ausgefüllten Anmeldevordruck (Seite 6 in der Verfahrensordnung).

2. Den Nachweis der Volleintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk auf Ihren Namen.
   Alternativ einen Beleg Ihrer beruflichen Qualifikation, der zweifelsfrei zur Volleintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk befähigt.

An- und Abmeldebedingungen zum TREI-Sachkundenachweis

Für die An- bzw. Abmeldung zum TREI-Sachkundenachweis (der Prüfung) gelten folgende Bedingungen:

  • Absage durch den Teilnehmer bis zu 4 Wochen vor dem Prüfungstermin 100 % Rückerstattung  der Prüfungsgebühr.
     
  • Absage durch den Teilnehmer bis zu 2 Wochen vor dem Prüfungstermin 50 % Rückerstattung der Prüfungsgebühr.
     
  • Absage durch den Teilnehmer mit weniger als 2 Wochen vor dem Prüfungstermin sowie auch bei nicht erscheinen zur Prüfung:
    Keine Rückerstattung der Prüfungsgebühr!
     
  • Absage wegen Krankheit (wenn durch ein ärztliches Attest belegt): Erstattung der Prüfungsgebühr
     
  • Wunsch zur Änderung der Rechnung: Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zzgl. USt.

Die häufigsten Fragen zum TREI-Sachkundenachweis (FAQs)

Was kostet der TREI-Sachkundenachweis?

Die Prüfungsgebühr für den TREI-Sachkundenachweis beträgt 450,00 € zzgl. USt. (535,50 € inkl. USt.).

Die Kosten für die Vorbereitungskurse zum TREI-Sachkundenachweis werden von jeder autorisierten Bildungsstätte selbst kalkuliert.
Sie können sich folglich voneinander unterscheiden.

Für was benötigt man den TREI-Sachkundenachweis?

Der TREI-Sachkundenachweis dient der Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom beim Netzbetreiber am jeweiligen Unternehmenssitz.
Er baut auf der Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk auf.

Rechtsgrundlage ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der dortige §13 Absatz (2).

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Um zum TREI-Sachkundenachweis zugelassen zu werden, müssen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk erfüllt sein!

Bei der Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis ist ein entsprechender Beleg mit einzureichen:

  • Der Nachweis der Volleintragung (unbefristet und unbeschränkt) für das Elektrotechniker-Handwerk auf den Namen des Teilnehmers

oder

  • Der Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Volleintragung (unbefristet und unbeschränkt) für das Elektrotechniker-Handwerk auf den Namen des Teilnehmers erfüllt sind

Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.

Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.

Kann man mit einem Studienabschluss am TREI-Sachkundenachweis teilnehmen?

Es gibt eine unzählige Menge an Studienabschlüssen. Im technischen Bereich früher beispielweise zum Diplom-Ingenieur, seit einigen Jahren zum Bachelor oder Master. Je nach Studienrichtung kann der Umfang an elektrotechnischen Inhalten deutlich variieren.

Aus diesem Grund ist bei Studienabschlüssen vor der Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis das Erfüllen der Eintragungsvoraussetzungen für das Elektrotechniker-Handwerk zu prüfen. 

Rechtsgrundlage für die Eintragung von Ingenieuren, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik in die Handwerksrolle ist §7 Absatz (2) der Handwerksordnung (HWO).

Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.

Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.

Bei Studienabschlüssen im Bereich der reinen Elektrotechnik ist dies im Regelfall eine Formalie / reine Papierprüfung.

Kann man mit einem industriellen Abschluss am TREI-Sachkundenachweis teilnehmen?

Es gibt eine große Menge an industriellen Abschlüssen. Im technischen Bereich beispielweise zum Industriemeister oder zum staatlich geprüften TechnikerJe nach Studienrichtung kann der Umfang an elektrotechnischen Inhalten deutlich variieren.

Aus diesem Grund ist bei industriellen Abschlüssen vor der Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis das Erfüllen der Eintragungsvoraussetzungen für das Elektrotechniker-Handwerk zu prüfen. 

Rechtsgrundlage für die Eintragung von Ingenieuren, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik in die Handwerksrolle ist §7 Absatz (2) der Handwerksordnung (HWO).

Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.

Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.

Bei industriellen Abschlüssen im Bereich der reinen Elektrotechnik (Industriemeister Elektrotechnik, staatlich geprüfter Techniker im Bereich Elektrotechnik) ist dies im Regelfall eine Formalie / reine Papierprüfung.

Was ist die Altgesellenregelung?

Eine Teilnahme am TREI-Sachkundenachweis ist für Gesellen- und Facharbeiter nicht direkt möglich.

Die Teilnahme ist nur dann möglich, wenn die so genannte "Altgesellenregelung" erfüllt ist. Diese wird häufig auch als "G6" bezeichnet.

Rechtsgrunlage für die Altgesellenregelung ist §7b der Handwerksordnung (HWO).

Zuständige Stelle für die Anerkennung der Altgesellenregelung ist die jeweilige Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. Wohnort des Antragstellers.

Der Antragsteller muss dort das Ausübungsberechtigungsverfahren durchlaufen. Bei positiver Entscheidung erhält er einen rechtsgültigen Bescheid der Handwerkskammer als Ausübungsberechtigung.

Bei diesem Ausübungsberechtigungsverfahren für die Altgesellenregelung sind im entspechenden Beruf mindestens 6 Jahre Tätigkeit davon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung nachzuweisen.

Was ist eine Ausnahmebewilligung?

Die Teilnahme am TREI-Sachkundenachweis ist möglich, wenn man eine "Ausnahmebewilligung" für die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk bekommen hat.

Rechtsgrunlage für die Ausnahmebewilligung ist §8 der Handwerksordnung (HWO).

Zuständige Stelle für die Anerkennung der Altgesellenregelung ist die jeweilige Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. Wohnort des Antragstellers.

Der Antragsteller muss dort das Ausübungsberechtigungsverfahren durchlaufen. Bei positiver Entscheidung erhält er einen rechtsgültigen Bescheid der Handwerkskammer als Ausübungsberechtigung.

Wie kann man ausländische Qualifikationen anerkennen lassen?

Um auf Basis ausländischer Qualifikationen am TREI-Sachkundenachweis teilnehmen zu können, müssen Sie diese erst in Deutschland "anerkennen lassen".
> Eine (beglaubigte) Übersetzung von Zeugnissen ist nicht ausreichend.

Es muss zuerst das Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Dies wird auch als Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, Gleichwertigkeitsfeststellung oder Gleichwertigkeitsprüfung bezeichnet.

Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Sie prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Für das Anerkennungsverfahren benötigt die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation sowie Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung.

> Die zuständige Stelle ist die jeweilige Handwerkskammer am Unternehmenssitzung bzw. am Wohnort des Antragstellers.

Es ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Beachtung aller Facetten des bisherigen beruflichen Werdegangs.

Link zum Informationsportal der Deutschen Bundesregierung:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/

Kann man den TREI-Sachkundenachweis in einer anderen Sprache ablegen?

Die Prüfungssprache für den TREI-Sachkundenachweis ist nach der TREI-Verfahrensordnung deutsch.

Ein Ablegen in einer anderen Sprache ist nicht möglich.

Hilfsmittel zur Übersetzung sind nicht zugelassen.

Ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs Pflicht?

Die Teilnahme am Vorbereitungskurs zum TREI-Sachkundenachweis ist freiwillig, aber sehr zu empfehlen.

Ausnahme hiervon bilden z. B. die Installateur- und Heizungsbauermeister, die eine Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis auf der Grundlage einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO beantragen. Sie haben im Anschluss an den 240 Stunden umfassenden Grundlehrgang „Elektroinstallationstechnik für Installateur- und Heizungsbauermeister“ den 80-Stündigen TREI Lehrgang (Technische Regeln Elektro-Installation) und die anschließende Prüfung „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ zu absolvieren.

Was ist der zeitliche Umfang der Vorbereitungskurse zum TREI-Sachkundenachweis?

Der bundesweite Rahmenlehrplan der autorisierten Bildungsstätten für die Vorbereitung zum TREI-Sachkundenachweis sieht mindestens 80 Stunden vor.

Aus der Erfahrung heraus, dass diese 80 Stunden für einen Großteil der Teilnehmer auf Basis deren Vorbildung zu wenig ist, haben unsere Bildungsstätten in Hessen und Rheinland-Pfalz Vorbereitungskurse mit einem zeitlichen Umfang von 100 bis 120 Stunden im Angebot.

Ein Vorbereitungskurs mit einem noch größeren Umfang von 200 Stunden wird vom etz in Stuttgart angeboten. Ein solch umfangreiches Vorbereitungsangebot gibt es bei unseren Bildungsstätten in Hessen und Rheinland-Pfalz nicht.

Generell sollte man ungefährt die gleiche Zeit (z. B. 100 bis 120 Stunden) nochmals für eine eigene Nachbereitung der unterrichteten Inhalte und zur Vorbereitung bzw. dem Lernen alleine oder in einer Lerngruppe für die Prüfung zum TREI-Sachkundenachweis einkalkulieren.

In welcher Form werden die Vorbereitungskurse angeboten?

Die autorisierten Bildungsstätten in unserem Verbandsgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz bieten den Vorbereitungskurs in Vollzeit oder in Teilzeit an. Es gibt auch hybride Angebote. Einen reinen Online-Kurs zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis gibt es nicht.

Gibt es einen Online-Kurs zum TREI-Sachkundenachweis?

Die autorisierten Bildungsstätten in unserem Verbandsgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz bieten keinen Online-Kurs zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis an.

Es gibt jedoch teilweise hybride Angebote der autorisierten Bildungsstätten.

Gibt es Unterlagen zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis?

Die autorisierten Bildungsstätten haben für Ihre Kursteilnehmer Unterlagen zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis. Diese werden jedoch nur an Kursteilnehmer herausgegeben und sind nicht frei zugänglich oder separat käuflich.

Der Prüfungsrahmen für den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz ist im Kapitel 11 der TREI-Verfahrensordnung zu finden.

Zur eigenen Vorbereitung eignet sich folglich der Zugriff auf die relevanten Normen:

  • VDE-Auswahl für das Elektrotechnikerhndwerk, beispielsweise über die Online NormenBibliothek
  • DIN-Normenhandbuch für das Elektrotechnikerhandwerk, beispielsweise über den Beuth-Verlag

Ergänzend zu den Normen können Fachbücher / Fachliteratur geeignet sein:

  • Formelsammlungen und Tabellenbücher für das Elektrotechnikerhandwerk (beispielsweise vom Europa-Lehrmittelverlag oder Westermann-Verlag)
  • VDE-Schriftenreihe
  • Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung auf die Meisterprüfung im Elektrotechnikerhandwerk (beispielsweise für den Teil 2 bzw. das Prüfungsfach "Elektro- und Sicherheitstechnik")
Welche Handwerkskammern gibt es in Hessen und Rheinland-Pfalz?

Es ist hoheitliche Aufgabe der Handwerkskammern in Deutschland die entsprechenden Verfahren wie das "Anerkennungsverfahren" für ausländische sowie das "Ausübungsberechtigungsverfahren" durchzuführen.

In Hessen gibt es folgende Handwerkskammern mit deren jeweiligen Kammerbezirken:

In Rheinland-Pfalz gibt es folgende Handwerkskammern (HWK) mit deren jeweiligen Kammerbezirken:

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@liv-fehr.de oder rufen Sie uns an: 06122 53476-0