Für die Nutzung der Logos und Werbemittel mit dem geschützten Zeichen E-Marke ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages notwendig.
Dadurch entstehen den Betrieben keine Kosten.
Außerdem muss der Betrieb sich mit dem Leitbild der E-Marke einverstanden erklären, welches u.a. folgende Werte beinhaltet:
- Kundenzufriedenheit als oberstes Ziel
- Zeit nehmen, für Beratung
- Termintreue und Pünktlichkeit
- Gute Erreichbarkeit
- Kompetente Mitarbeiter
- Stetige Weiterbildung
- Höfliches Auftreten
- Korrekte Arbeitskleidung
- Wohnung sauber hinterlassen
- Klare Organisationsstrukturen und Vertretungsregeln
Das Logo soll zum Erkennungszeichen für den Verbraucher werden und für ihn für einen zuverlässigen Betrieb stehen, den man bedenkenlos beauftragen kann.
Mehr Informationen und Vertragsunterlagen hier:
» Informationen zum E-Markenvertrag
Werbemittel, Imagebilder und Logos mit dem geschützten Zeichen finden berechtigte Betriebe im » Marketingpool.