Corona

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Hinweise

Erreichbarkeit der FEHR-Geschäftsstelle: Wir sind auch während Corona für Sie da!

Das Team der Geschäftsstelle betreut und berät Sie weiterhin in gewohnter Form und ist telefonisch und per Mail unter den gewohnten Nummern und Adressen erreichbar.

Hier finden Sie die Ansprechpartner der FEHR-Geschäftsstelle

Aktuell wird der Betrieb der Geschäftsstelle vor Ort mit verringerter Besetzung und Unterstützung durch Home-Office erfolgen.

Von nicht vereinbarten Besuchen in der Geschäftsstelle bitten wir daher auch im Interesse Ihrer Gesundheit und der der FEHR-Mitarbeiter abzusehen.

Wir unterstützen die Betriebe auch weiterhin bestmöglich, damit die Herausforderung Corona-Krise möglichst gut gemeistert werden kann.

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Impfung

Hinweise zu Impfungen und Anmeldungen zur Impfung

Bestellung von Sicherheitsartikeln (Tests und Masken)

Aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage und Auslegungshinweise

von Bund, Hessen und Rheinland-Pfalz

Informationen Iher Handwerkskammer

(Corona-FAQs, Ansprechpartner für die Unterstützung bei der Beantragung der Überbrückungshilfe)

Hilfen der Bundesregierung

Schutzausrüstung: Masken und Tests

Hinweise zu Masken und Tests

Corona-Warn-App

Schnellzugriff: Verfügbare umfassende Leitfäden und Übersichten zur Corona-Krise

Allgemeine Leitfäden und Checklisten

Arbeitsrechtliche Fragen

Informationen zur Kurzarbeit und Grundsicherung

Fördermittel und Wirtschaftshilfen

Arbeitssicherheit und Arbeits- und Gesundheitsschutz

Einzelhandel und Ladengeschäfte

Informationen zur Kurzarbeit - Kontakt zur Arbeitsagentur

Leitfäden und Übersichten:

Den umfangreichen VhU-Leitfaden zur Kurzarbeit (finden Sie im Downloadcenter, Suchbegriff "leitfaden kurzarbeit", Login für Zugriff erforderlich)

Übersicht zum Thema Kurzarbeit und Entgeltfortzahlung an Feiertagen (Quelle ZVEH)

BMAS: Fragen und Antworten zu Thema Kurzarbeit

Übersichtspräsentation der Bundesagentur für Arbeit

Erklärvideos der Arbeitsagentur

Anleitung zum Thema Kurzarbeit Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland

 

Wichtige Hinweise:

  • Prüfen Sie die Voraussetzungen für Kurzarbeit (klicken Sie sich durch die Übersichtspräsentation):
  • Erheblicher Arbeitsausfall: Mindestens 10% der Mitarbeiter mit 10% Ausfall des Bruttoentgeltes (muss sich nicht auf den gesamten Betrieb beziehen, kann auch ein Teil / eine Abteilung sein, Merkmale: eigene Leitung, eigener arbeitstechnischer Zweck, geschlossene Arbeitsgruppe, eigene Arbeitsmittel, räumliche Trennung)
  • Ankündigung der Kurzarbeit: Nach Tarifvertrag (MTV §5) eine Woche (Aushang genügt), Einführung zum Beginn einer Kalenderwoche
  • Einverständnis der MA: Im Arbeitsvertrag, als Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich (Muster unter Musterformulare)
  • Leistung: Betroffene Mitarbeiter erhalten 60% (mit Kindern 67%) der Differenz im Nettoentgelt (pauschal ermittelt)
  • SV-Beiträge werden voll weitergezahlt, Arbeitsagentur erstattet dem AG die Sozialversicherung für den Arbeitsausfall
  • Die Anzeige muss bei der Bundesagentur bis zum Monatsende vorliegen, in dem Sie erstmals Kurzarbeitergeld beantragen wollen
  • Nutzen ie bei telefonischen Rückfragen auch lokale Ansprechpartner (siehe FEHR-Informations-Übersicht oben), da die Hotline überlastet sein könnte

Die Hotline der Arbeitsagentur ist mit den vielen Anfragen aktuell überlastet und auch das Telefonnetz. Daher werden Unternehmen gebeten vorzugsweise Online-Kommunikation zu nutzen.

Befolgen Sie die HInweise der Arbeitsagentur

Anleitung zum Thema Kurzarbeit mit Kontaktdaten der Dienststellen in RLP

Dienststellen in Hessen und zusätzliche Ansprechpartner

Die Anzeige der Kurzarbeit muss unterschrieben bei der zuständigen Dienststelle abgegeben werden. Dies muss spätestens zum Ende des Monats geschehen, in dem Kurzarbeit stattfindet und Kurzarbeitergeld beantragt werden soll.

Die konkrete Beantragung der Kurzarbeit kann dann über das Online-Portal der Arbeitsagentur erfolgen.

Die zuständige Dienststelle können Sie hier in einer PLZ-Suche ermitteln.

Online-Rechner Kurzarbeitergeld (bei steuerschroeder.de)

Alle wichtigen Informationen zum Thema Kurzarbeit sind auch in unserer Informations-Übersicht enthalten.

VhU bietet Unterstützung bei Problemen vor Ort in Hessen

Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände bietet an, im Fall von Problemen vor Ort in der Corona-Krise sich vermittelnd und unterstützend für Betriebe und Verbände einzuschalten.

Probleme können hier kommuniziert werden:

VhU: Probleme vor Ort

Gesellenprüfungen

Zu Fragen rund um die Durchführung von Gesellenprüfungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Innung bzw. Handwerkskammer, die zur Prüfung einlädt und diese durchführt.

Ansprechpartner

Geschäftsführer / Rechtsberatung
Thomas Klisa

06122 53476-0

06122 53476-10

Betriebswirtschaft / Betriebsberatung
Matthias Schauer

06122 53476-40

06122 53476-10

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@liv-fehr.de oder rufen Sie uns an: 06122 53476-0