Das Team der Geschäftsstelle betreut und berät Sie weiterhin in gewohnter Form und ist telefonisch und per Mail unter den gewohnten Nummern und Adressen erreichbar.
Hier finden Sie die Ansprechpartner der FEHR-Geschäftsstelle
Aktuell wird der Betrieb der Geschäftsstelle vor Ort mit verringerter Besetzung und Unterstützung durch Home-Office erfolgen.
Von nicht vereinbarten Besuchen in der Geschäftsstelle bitten wir daher auch im Interesse Ihrer Gesundheit und der der FEHR-Mitarbeiter abzusehen.
Wir unterstützen die Betriebe auch weiterhin bestmöglich, damit die Herausforderung Corona-Krise möglichst gut gemeistert werden kann.
Hier erfahren Sie, was Sie tun können, um den Newsletter wieder zu erhalten und damit von uns auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Arbeitgeberbescheinigung für die Fahrt zum Betrieb (Word)
Arbeitgeberbescheinigung für die Fahrt zur Baustelle (Word)
ZVEH: Arbeitgeberbescheinigung zum Einsatz für technische und kritische Infrastruktur (ZVEH, Word-Format)
Bundespolizei: Bescheinigung für grenzüberschreitende Berufspendler (pdf)
Muster Einverständniserklärung der Mitarbeiter (pdf)
FEHR: Mögliche Regelung zur Kurzarbeit (FEHR, Word-Format)
ZVEH: Muster einzelvertragliche Vereinbarung von Kurzarbeit (ZVEH, Word-Format)
Abfrage beim Kunden (auf bestätigte Corona-Fälle oder Kontaktpersonen von bestätigten Corona-Fällen vor Ort) (ZVEH, Word-Format)
Den umfangreichen VhU-Leitfaden zur Kurzarbeit (finden Sie im Downloadcenter, Suchbegriff "leitfaden kurzarbeit", Login für Zugriff erforderlich)
Übersicht zum Thema Kurzarbeit und Entgeltfortzahlung an Feiertagen (Quelle ZVEH)
BMAS: Fragen und Antworten zu Thema Kurzarbeit
Übersichtspräsentation der Bundesagentur für Arbeit
Erklärvideos der Arbeitsagentur
Anleitung zum Thema Kurzarbeit Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Die Hotline der Arbeitsagentur ist mit den vielen Anfragen aktuell überlastet und auch das Telefonnetz. Daher werden Unternehmen gebeten vorzugsweise Online-Kommunikation zu nutzen.
Befolgen Sie die HInweise der Arbeitsagentur
Anleitung zum Thema Kurzarbeit mit Kontaktdaten der Dienststellen in RLP
Dienststellen in Hessen und zusätzliche Ansprechpartner
Die Anzeige der Kurzarbeit muss unterschrieben bei der zuständigen Dienststelle abgegeben werden. Dies muss spätestens zum Ende des Monats geschehen, in dem Kurzarbeit stattfindet und Kurzarbeitergeld beantragt werden soll.
Die konkrete Beantragung der Kurzarbeit kann dann über das Online-Portal der Arbeitsagentur erfolgen.
Die zuständige Dienststelle können Sie hier in einer PLZ-Suche ermitteln.
Online-Rechner Kurzarbeitergeld (bei steuerschroeder.de)
Alle wichtigen Informationen zum Thema Kurzarbeit sind auch in unserer Informations-Übersicht enthalten.
Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände bietet an, im Fall von Problemen vor Ort in der Corona-Krise sich vermittelnd und unterstützend für Betriebe und Verbände einzuschalten.
Probleme können hier kommuniziert werden:
Zu Fragen rund um die Durchführung von Gesellenprüfungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Innung bzw. Handwerkskammer, die zur Prüfung einlädt und diese durchführt.
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@liv-fehr.de oder rufen Sie uns an: 06122 53476-0