Der Fachverband hat satzungsgemäß die Aufgabe
- die Interessen der E-Handwerke (Elektrotechniker, Informationstechniker und Elektromaschinenbauer) auf allen Gebieten, insbesondere auf fachlichem, wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet, der Berufsausbildung und der Nachwuchsförderung wahrzunehmen;
- die angeschlossenen Handwerksinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen;
- für die Mitglieder die allgemeinen handwerkspolitischen Richtlinien festzulegen;
- den Behörden sowie allen staatlichen und nicht staatlichen Stellen Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstellen.