Gewährleistung ist das Recht auf Beseitigung vorhandener Mängel im Rahmen eines Kauf- oder Werkvertrag. Hierfür gelten Zeiträume (Verjährungsfristen), die sich aus den Vorschriften von BGB/VOB ableiten.
Entscheidend ist hierfür der Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme.
Keine Gewährleistungsfälle sind:
Achtung: Zum 1.1.2018 hat sich das Gewährleistungsrecht entscheidend geändert, bitte informieren Sie sich in der aktuellen Berichterstattung und in den bereitgestellten Arbeitshilfen und Broschüren/Flyern.
Zum Thema Gewährleistung finden Sie verschiedene » Dokumente in unserem Downloadcenter.
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