Gewährleistung

Gewährleistung

Gewährleistung ist das Recht auf Beseitigung vorhandener Mängel im Rahmen eines Kauf- oder Werkvertrag. Hierfür gelten Zeiträume (Verjährungsfristen), die sich aus den Vorschriften von BGB/VOB ableiten.

Entscheidend ist hierfür der Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Übergabe/Abnahme.

Keine Gewährleistungsfälle sind:

Achtung: Zum 1.1.2018 hat sich das Gewährleistungsrecht entscheidend geändert, bitte informieren Sie sich in der aktuellen Berichterstattung und in den bereitgestellten Arbeitshilfen und Broschüren/Flyern.

Zum Thema Gewährleistung finden Sie verschiedene » Dokumente in unserem Downloadcenter.

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