Detailansicht
21.11.2019

Neue ZDH-Handreichung zur elektronischen Kassenführung

Ab dem 1.1.2020 gelten vor allem für bargeldintensive Betriebe neue Anforderung an die Kassensysteme. Hier soll eine neue ZDH-Handreichung bei der betrieblichen Umsetzung unterstützen.

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen geschaffen, die ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen sind. Zur Unterstützung der betroffenen Handwerksbetriebe hat der ZDH diese Handreichung erstellt (11/2019)

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen geschaffen, die ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen sind.

Zur Unterstützung der betroffenen Handwerksbetriebe hat der ZDH die Handreichung „Kassenführung – Neuregelungen zum 1. Januar 2020 für bargeldintensive Handwerksbetriebe“ erstellt (siehe Abbildung).

Betroffenen Unternehmen der E-Handwerke empfiehlen wir dringend, gemeinsam mit einem Steuerberater und ggf. dem Kassenhersteller zu prüfen, ob und ggf. wie die neuen Anforderungen rechtssicher realisiert werden können.

Interessierte Mitglieder können sich die Broschüre nach Login im Downloadcenter herunterladen (Schlagwort: "kassenführung").

 

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@liv-fehr.de oder rufen Sie uns an: 06122 53476-0