Weiterbildungsnachweis

Nachweis der Weiterbildung entsprechend dem E-Marken-Leitbild

Jeder Betrieb verpflichtet sich bei Abschluss des Markenvertrages zu stetiger Weiterbildung.

Hierzu ist es wichtig, dass der Unternehmer in gewissen Abständen seine Aktivitäten im Bereich Weiterbildung prüft:

Weiterbildung ist nicht nur ein wichtiger Baustein zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Kompetenz der Firma. Es wird auch immer wichtiger bei der Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb und der Entwicklung eines guten Arbeitgeber-Images.

Um den Unternehmer für dieses Thema zu sensibilisieren soll er einmal in jeder Vertragslaufzeit einen stichprobenartigen Nachweis der Weiterbildung im Unternehmen zusammenstellen und an seinen Landesverband senden.

Als Weiterbildung gelten alle sinnvollen Weiterbildungsmaßnahmen, diese sind nicht auf z.B. zertifizierte Kurse der E-Akademie des ZVEH beschränkt.

Der Markenvertrag läuft über 5 Jahre. Im Rahmen dieser Laufzeit sind für die Verlängerung um 5 Jahre 5 Weiterbildungstage nachzuweisen. Am besten senden Sie den Nachweis in einem Vorgang an die FEHR-Ansprechpartnerin Claudette Harrup. Für Aktivitäten, für die Sie keine Nachweise erhalten haben (z.B. Messebesuche, Innungsveranstaltungen mit fachlichen Themen) können Sie folgende Formulare verwenden:

Oder diese in Ihrer Mail formlos anführen (mit Dauer, Datum und Anzahl Mitarbeiter).

Bitte sehen Sie von der Einreichung einzelner Nachweise ab, da dies einen deutlichen Mehraufwand für Sie und für uns bedeutet und weisen Sie stattdessen immer die 5 Weiterbildungstage insgesamt in einem Vorgang nach. Vielen Dank.

Im Profil können Sie Ihre Markenpunkte und die Vertragslaufzeit einsehen (Login erforderlich)

Ansprechpartner

FEHR Sekretariat + Elektro-Innung Bingen-Mainz-Worms
Sabine Jung-Rehm

06122 53476-15

06122 53476-10

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