Tarifbindung eines Arbeitsverhältnisses kann auf unterschiedlichen Grundlagen entstehen:
- Allgemeinverbindlichkeit: Der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt er automatisch im Geltungsbereich des Tarifvertrages.
- Beide Arbeitsvertragsparteien sind in den jeweiligen Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverband/Innung bzw. Gewerkschaft, in unserem Fall IG Metall) organisiert.
- Im Arbeitsvertrag wird der Tarifvertrag als Grundlage für das Arbeitsverhältnis vereinbart (in diesem Fall sollte der Arbeitnehmer den Tarifvertrag ausgehändigt bekommen oder im Betrieb einsehen können).
Besteht keine Tarifbindung gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. müssen alle gewünschten Absprachen explizit im Arbeitsvertrag getroffen werden.